Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 19.04.2011

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11   

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https://dejure.org/2011,11687
LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,11687)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,11687)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,11687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert; Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit ehemaligen Auszubildenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 78a Abs. 4 BetrVG ist maßgeblich für den Gegenstandswert bzgl. des Antrag eines Arbeitgebers auf Feststellung der Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses mit Auszubildenden nach Ende der Berufsausbildung; Bestimmung des Gegenstandswerts betreffend den Antrag eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung; Beschlussverfahren betreffend die Feststellung gemäß § 78a Abs. 4 Nr. 1 BetrVG [Übernahme eines Auszubildenden]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für ehemalige Auszubildende

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    In Anlehnung an die Rechtsprechung der Beschwerdekammer zu § 103 BetrVG (2. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102) sei das Interesse des Betriebsrats an das Bestandsschutzinteresse des beteiligten Mandatsträgers anzulehnen.

    Diese Überlegungen haben die Kammer schon im Rahmen der Bewertung eines Verfahrens gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG zur Heranziehung des Gedankens des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bewogen (2. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 3 Ta 196/04

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren; Verfahren nach § 103 BetrVG; beabsichtigte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Ausgehend von dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG vorgegebenen Regelwert (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04 - Juris) sind die Interessen des Betriebsratsgremiums zu bewerten.
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Denn nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG ist nach allgemeiner Auffassung (vgl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20; LAG Baden-Württemberg 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog") dasjenige Bruttoentgelt zugrundezulegen, das der Arbeitnehmer bei (Fort)bestand des Arbeitsverhältnisses in dem auf den streitigen Beendigungstermin folgenden Vierteljahr erzielen würde.
  • LAG Hamburg, 26.10.2006 - 7 Ta 18/06

    Streitwert bei Auflösungsantrag des Arbeitgebers zur Beendigung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    b) Gleichwohl wird in Rechtsprechung (LAG Thüringen 20. März 2007 - 8 Ta 26/07 - Juris; LAG Hamburg 26. Oktober 2006 - 7 Ta 18/06 - NZA-RR 2007, 154) und Literatur (GK-ArbGG/Schleusener Bearbeitungsstand September 2010 § 12 ArbGG, Rn. 465 mwN) überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Antrag des Arbeitgebers nach § 78a Abs. 4 Nrn. 1 oder 2 BetrVG in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG zu bewerten ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 5 Ta 137/10

    Streitwert - Beschlussverfahren - mehrere Unterlassungsanträge - Addition

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Dabei stellt der in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG genannte Wert bei nicht vermögensrechtlichen Gegenständen einen Regelwert dar, der nur bei signifikanten Umständen eine Abweichung nach unten oder oben gebietet (LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2010 - 5 Ta 137/10 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 77/09

    Streitwert - Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Die Beschwerdekammer hat in zahlreichen Entscheidungen betreffend Wertfestsetzungsbeschwerden in Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bereits entschieden, dass in diesen Verfahren eine Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG (früher § 42 Abs. 4 Satz 1 und 2 GKG a.F.) nicht in Betracht kommt (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 58/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 77/09 - 28. September 20009 - 5 Ta 78/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 79/09 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Denn nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG ist nach allgemeiner Auffassung (vgl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20; LAG Baden-Württemberg 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog") dasjenige Bruttoentgelt zugrundezulegen, das der Arbeitnehmer bei (Fort)bestand des Arbeitsverhältnisses in dem auf den streitigen Beendigungstermin folgenden Vierteljahr erzielen würde.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09

    Streitwert - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von mehreren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Die Beschwerdekammer hat in zahlreichen Entscheidungen betreffend Wertfestsetzungsbeschwerden in Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bereits entschieden, dass in diesen Verfahren eine Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG (früher § 42 Abs. 4 Satz 1 und 2 GKG a.F.) nicht in Betracht kommt (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 58/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 77/09 - 28. September 20009 - 5 Ta 78/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 79/09 -).
  • LAG Thüringen, 20.03.2007 - 8 Ta 26/07
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    b) Gleichwohl wird in Rechtsprechung (LAG Thüringen 20. März 2007 - 8 Ta 26/07 - Juris; LAG Hamburg 26. Oktober 2006 - 7 Ta 18/06 - NZA-RR 2007, 154) und Literatur (GK-ArbGG/Schleusener Bearbeitungsstand September 2010 § 12 ArbGG, Rn. 465 mwN) überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Antrag des Arbeitgebers nach § 78a Abs. 4 Nrn. 1 oder 2 BetrVG in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG zu bewerten ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2009 - 5 Ta 58/09

    Streitwert - zwei Änderungskündigungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
    Die Beschwerdekammer hat in zahlreichen Entscheidungen betreffend Wertfestsetzungsbeschwerden in Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bereits entschieden, dass in diesen Verfahren eine Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG (früher § 42 Abs. 4 Satz 1 und 2 GKG a.F.) nicht in Betracht kommt (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 58/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 77/09 - 28. September 20009 - 5 Ta 78/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 79/09 -).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.04.2011 - 5 Ta 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30419
LAG Köln, 19.04.2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,30419)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.04.2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,30419)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. April 2011 - 5 Ta 90/11 (https://dejure.org/2011,30419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Der i.R. einer Kündigungsschutzklage neben einem Feststellungsantrag gestellte Auflösungsantrag führt nicht zu einer Streitwerthöhung; Berechnung des Streitwerts für Kündigungsschutzklage mit Feststellungs- und Auflösungsantrag

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
    Streitwert für Kündigungsschutzklage mit Feststellungs- und Auflösungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 17.08.2010 - 11 Ta 194/10

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren mit Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2011 - 5 Ta 90/11
    Dabei hat das Arbeitsgericht zutreffend die ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln zu Grunde gelegt, wonach sich ein im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellter Abfindungsantrag nicht streitwerterhöhend auswirkt (siehe LAG Köln Beschluss vom 17.08.2010 - 11 Ta 194/10 - mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 6 Ta 14/13

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Abfindung, Auflösungsantrag,

    Der Auflösungsantrag, der im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage nach den § 9, 10 KSchG gestellt wird, wird dem Gegenstandswert nicht hinzugerechnet (LAG Köln 19.04.2011 - 5 Ta 90/11 - LAG Hamburg 01.04.2011 - 5 Ta 8/11 - LAG Nürnberg 29.08.2005 - 2 Ta 109/05 - Sächsisches LAG 09.06.2005 - 4 Ta 390/04 -).
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